Biberburg – Kinder- und Jugendhilfe Pfortzen GbR

Leistungsprofil

Die heilpädagogische vollstationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Biberburg ist mit allen ihrenn Leistungsangeboten in der Lage, das Recht junger Menschen auf Erziehung und (Aus)-Bildung zu sichern, sowie deren leibliches, geistiges und seelisches Wohl zu gewährleisten.

Die Biberburg betreut in drei heilpädagogischen Wohngruppen mit je acht Wohnplätzen, Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren. Die Kinder und Jugendlichen erlitten traumatische Lebenserfahrungen und können in der Biberburg einen beschützten und geregelten Alltag erleben. Ziel ist es, gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen eine tragfähige, individuelle Lebensperspektive zu entwickeln.

Der individuellen Problematik der jungen Menschen begegnet die Einrichtung mit fachspezifischen, eng in die pädagogische Arbeit eingebundenen Methoden und einer psychotherapeutischen Betreuung in Form von wöchentlichen Einzelstunden. Die Anforderungen nach den §§ 36, 37 SGB VIII sind zu beachten. Die Erstellung sowie die Fortschreibung individueller Hilfepläne für die jungen Menschen sind unverzichtbar. Die Entwicklung der jungen Menschen und die erbrachten Fachdienstleistungen sind fortlaufend zu dokumentieren. In Zusammenarbeit mit dem jungen Menschen, den Eltern und dem Jugendamt ist sorgfältig zu prüfen, ob eine Rückkehr der Minderjährigen in die Herkunftsfamilie möglich ist, die Fortsetzung der Hilfe in einer anderen Maßnahmeform notwendig wird oder die Hinführung zu einer eigenständigen Lebensführung anzustreben ist.

Die Partizipation der betreuten Kinder- und Jugendlichen an der Heimerziehung ist in die Konzeption aufgenommen und die pädagogische Umsetzung beschrieben.

Unsere Zielgruppe

Die Maßnahme ist für männliche und weibliche junge Menschen geeignet und notwendig, wenn

  • die zerrüttenden Familienverhältnisse zu gravierenden körperlichen, geistigen und psychischen Defiziten/Störungen führen und dadurch die Gesamtentwicklung des jungen Menschen massiv gefährdet ist;
  • der junge Mensch einer besonderen vertiefter und intensiver pädagogischer Betreuung und Förderung bedarf;
  • die Erziehung der jungen Menschen auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt werden kann;
  • junge Menschen, die aufgrund von gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung durch das Jugendamt aus der Familie genommen werden.

Von der Aufnahme ausgeschlossen sind Kinder und Jugendliche, die einer multidisziplinären diagnostischen Abklärung oder Intensivtherapie bedürfen, die mit schweren psychischen Störungen, die mit einem hohen Aggressionspotential, die mit nicht steuerbarer und gravierender Delinquenz, sowie mit akuter Sucht- und Drogenproblematik befasst sind. Schwer gehbehinderte, auf den Rollstuhl angewiesene Kinder und Jugendlichen können aufgrund der baulichen Voraussetzungen nicht adäquat betreut und aufgenommen werden.